Facharztprogramm

 

Ein Facharztprogramm ist ein Zusatzvertrag bestimmter gesetzlicher Krankenkassen (BKK, AOK-Baden-Württemberg) zur ärztlichen Regelversorgung.

 

Das Facharztprogramm besteht für die Fachrichtung Psychotherapie und andere (Psychiatrie, Gastroenterologie Kardiologie und Orthopädie). Eine Ausweitung der Facharztverträge auf andere Facharztbereiche ist geplant.

 

Vorteile von Facharztverträgen

 

  • Dank Facharztverträgen können wir mehr Patienten als üblich Behandlungen anbieten.
  • Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten auf einen Therapieplatz für Patienten, die an diesen Facharztprogrammen teilnehmen.
  • Im Facharztprogramm gibt es keine Einschränkung hinsichtlich der Behandlungsstunden insgesamt. Die Behandlung erfolgt so lange wie nötig.
  • Nach der ersten Einschreibung ins Facharztprogramm ist keine weitere Bürokratie nötig (Anträge auf Verlängerung der Therapie, Therapieberichte etc.). Dadurch bleibt dem Therapeuten mehr Zeit für die eigentliche Behandlung.

 

Mit welchen Versicherungen haben wir Facharztverträge?

- AOK-Baden-Württemberg (nicht AOK-Bayern!)

- Daimler-Betriebskrankenkasse

- Weitere Betriebskrankenkassen: 

 

 

 

Bei den Facharztprogrammen der AOK Baden-Württemberg muss Ihr Kind gleichzeitig im Hausarztprogramm / hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eingeschrieben sein. Diese Einschreibung erfolgt über Ihren Kinder- oder Hausarzt, vorausgesetzt dass dieser ebenfalls an der HZV teilnimmt. Ob Ihr Haus- oder Kinderarzt an dem Programm teilnimmt, können Sie hier herausfinden: https://medi-arztsuche.de/1ef4e43b-2474-6b92-bc7d-4d722ceffbe2

 

Mit der Einschreibung entsteht eine Arzt-/bzw. Psychotherapeutenbindung. Sie sollten also nach Einschreibung ins Facharztprogramm, primär Fachärzte bzw. Psychotherapeuten aufsuchen, die ebenfalls am Hausarzt- und Facharztvertrag teilnehmen. Fachgebiete, in denen es einen AOK-Facharztvertrag gibt sind: Diabetologie, Gastro, Kariologie, Nephrologie, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Pneumologie, Rheumatologie, Urologie.

Dies gilt nicht für Ärzte in Notfall-Situationen. Und nur wenn Ärzte des entsprechenden Fachbereichs wohnortnah zur Verfügung stehen.

 

Wenn Sie Ihr Kind ins Facharztprogramm einschreiben, binden Sie sich für 1 Jahr an das Programm und können den Vertrag erst dann wieder kündigen. Bei wichtigen Gründen (z.B. Wohnortwechsel, gestörtes Arzt-Patientenverhältnis) kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. In der Regel endet der Vertrag mit der Abmeldung durch den Therapeuten nach Therapieende.

 

Bei der BKK VAG und GWQ ist die Eischreibung in das Facharztprogramm nicht an das Hausarztprogramm gebunden. Die Einschreibung erfolgt nur für die Dauer der Therapie, es besteht also eine weiterhin uneingeschränkte Arztwahl.

 

Die Einschreibung in die Facharztprogramme aller genannten Kassen erfolgt über einen der teilnehmenden Fachärzte / Psychotherapeuten. Sie können also Ihr Kind bei Interesse auch bei uns in der Praxis einschreiben lassen.

 

Kontakt

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